Schutzkonzept für Gottesdienste und die "Offene Kirche" in der Christuskirche

Corona-Schutzkonzept für die Christuskirche in Schwelm

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Schwelm ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst.

Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Folgende Maßnahmen werden bis auf Widerruf für die Christuskirche Schwelm durchgeführt:

1. Bei Gottesdiensten:

  • Menschen, die Symptome einer Erkältungskrankheit haben oder unter einem grippalen Infekt leiden, ist der Besuch des Gottesdienstes nicht gestattet. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.
  • Vor dem Gottesdienst werden Türgriffe und Handläufe desinfiziert. Desinfektionsmittel wird in den Eingangsbereichen bereitgestellt.
  • Die Gottesdienstbesucher/innen müssen die Kirche durch die Seitentüren im Süden und Norden betreten. Vor den Eingangstüren machen Schilder und Markierungen auf dem Boden deutlich, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
  • Die Gottesdienstbesucher/innen werden an den Seitentüren von den diensthabenden Presbyter/innen in Empfang genommen und zu den ausgewiesenen Plätzen geführt. Dabei wird auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet.
  • An den gekennzeichneten und nummerierten Plätzen liegen Zettel und Stifte. Die Gottesdienstbesucher/innen werden gebeten, ihren Namen und ihre Telefonnummer zu notieren und die Zettel am Ende des Gottesdienstes an den Ausgängen in gekennzeichnete Boxen einzuwerfen. Im Falle einer Infektion kann das Gesundheitsamt so die Kontakte und die Sitzfolge nachvollziehen. Die Zettel werden nach Ablauf von 21 Tagen unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Stifte werden nach Gebrauch desinfiziert.
  • Für die Gottesdienstbesucher/innen gilt eine Mund-Nasen-Maskenpflicht mit medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken). Davon ausgenommen sind alle Personen, die an der Liturgie des Gottesdienstes beteiligt sind, wenn sie bei der Ausübung ihres Dienstes einen Abstand von mindestens 6 Metern zu den Gottesdienstbesucher/innen einhalten können. Masken zur Gesichtsbedeckung werden vorgehalten. Schilder an den Eingangstüren weisen auf die Maskenpflicht hin.
  • Die Sitzabstände betragen mindestens 1,5 m in alle Richtungen. Die Sitzmöglichkeiten werden durch Klebeschilder an den Bänken markiert. Schilder an den Eingangstüren weisen darauf hin, dass Besucher/innen nur an den markierten Plätzen sitzen dürfen. Bankreihen, die nicht zur Verfügung stehen, werden entsprechend markiert.
  • Für Familienangehörige, die zusammensitzen dürfen, werden spezielle Areale in der Christuskirche gekennzeichnet. Schilder weisen darauf hin.
  • Die Emporen werden für Gottesdienstbesucher/innen gesperrt.
  • Aus diesen Maßnahmen ergibt sich eine zulässige Maximalbesucher/innenzahl von 120 Personen. Nicht eingerechnet sind die diensthabenden Presbyter/innen und die an der Liturgie beteiligten Personen. Für sie werden spezielle Stühle im Altarraum und im hinteren Bereich der Kirche vorgehalten. Sollte der Besucherandrang größer sein, müssen Personen an den Türen abgewiesen werden.
  • Auf den Gemeindegesang wird bis auf weiteres verzichtet.
  • Auf Abendmahlsfeiern wird bis auf weiteres verzichtet.
  • Die Kollekte wird nur an den Ausgängen in Beuteln gesammelt, die an einem Ständer hängen. Die Gottesdienstbesucher/innen werden auf diese Beutel hingewiesen und gebeten, ihre Beiträge eigenständig einzulegen. Für das Zählen der Kollekten werden den diensthabenden Presbyter/innen Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Am Ende des Gottesdienstes werden die Gottesdienstbesucher/innen darauf hingewiesen, welche Ausgänge zu benutzen sind und in welcher Reihenfolge sie die Kirche zu verlassen haben.

2. Bei Angeboten zur Offenen Kirche:

  • Betreuungspersonen achten darauf, dass sich maximal 10 Personen gleichzeitig in der Christuskirche aufhalten – Betreuungspersonen inbegriffen.
  • Für Besucher/innen und Betreuer/innen gilt eine Mund-Nasen-Maskenpflicht mit medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken).
  • Darüber hinaus sind die allgemeinen AHA-Regeln einzuhalten.
  • Die Christuskirche ist zur Zeit an folgenden Tagen geöffnet:

dienstags 10-12 Uhr

freitags 10-12 Uhr

samstags 11-13 Uhr

Stand: 25.04.2021



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