Trauung

Die Trauung

Sie haben sich für eine Trauung in Schwelm entschieden. Darüber freuen wir uns. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir helfen, dass dieser Tag für Sie in guter Erinnerung bleibt.

Wir wünschen Ihnen einen gesegneten, unbeschwerten und fröhlichen Hochzeitstag!

Ein evangelischer Traugottesdienst ist ein besonderer und feierlicher Gottesdienst, in dem Sie als Ehepaar um Gottes Segen für Ihre Ehe bitten und sich als von Gott einander anvertraute Eheleute zueinander bekennen. Deshalb holt Sie dei Pfarrerin / der Pfarrer gemeinsam an der Kirchentür ab und zieht mit ihnen als Ehepaar in die Kirche ein, wo die Hochzeitsgäste als Traugemeinde Sie erwarten.

Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist in der Regel, dass beide Ehepartner Mitglieder einer evangelischen Gemeinde sind. Die Trauung eines gemischt-konfessionellen Paares oder eines Paares, bei dem ein Ehepartner keiner christlichen Gemeinde angehört, sieht aber im Wesentlichen ähnlich aus. Im Traugespräch werden wir genauer darüber sprechen können. Ist keiner der Ehepartner Mitglied einer evangelischen Gemeinde, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.

Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen …

Grundsätzlich ist für eine Trauung die Pfarrererin oder der Pfarrer an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen, benötigen wir daher ein Dimissoriale (das ist die Zustimmung Ihrer Ortsgemeinde, dass eine Pfarrerin / ein Pfarrer unserer Gemeinde Sie trauen kann, auch wenn er eigentlich nicht zuständig ist).

Ist ein Ehepartner Mitglied der römisch-katholischen Kirche, so kann über die Ortspfarrerei beim zuständigen Bischof eine Dispens beantragt werden (das ist eine bischöfliche Ausnahmegenehmigung). Sie ist dann notwendig, wenn die römische Kirche die evangelische Trauung anerkennen soll. Für die evangelische Trauung selbst ist eine Dispens aber nicht erforderlich.

Ökumenische Trauung

Unter einer Ökumenischen Trauung versteht man einen gemeinsamen Traugottesdienst mit einem evangelischen und einem katholischen Pfarrer. Allerdings: Streng genommen gibt es eine Ökumenische Trauung gar nicht. Sie ist eigentlich ein evangelischer Gottesdienst unter katholischer Beteiligung – oder umgekehrt. Sprechen Sie mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und fragen sie nach, ob ein katholischer Geistlicher die Trauung mitfeiern kann.

Trauung / Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Sie leben als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und möchten hierfür um Gottes Segen bitten? Auch dies ist im Rahmen eines Trau-/Segnungsgottesdienstes möglich. Zu beachten ist, dass mindestens einer der beiden Partner der evangelischen Kirche angehören muss. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pfarrerin / Ihrem zuständigen Pfarrer.

Können auch Paare kirchlich heiraten, wenn nur eine/einer evangelisch ist, die/der andere aber keiner christlichen Kirche angehört?

Auch diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der nichtchristliche Partner dem Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich offen und positiv gegenübersteht. Auch ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen wird die Verkündigung von Gottes Wort und Gebet enthalten. In Respekt vor der eigenen Entscheidung werden dem nichtchristlichen Partner keine Aussagen abverlangt, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Ob weitere Bestandteile der Trauung wie Ringwechsel, Handreichung mit Votum, Segnung oder Segensgebet mit Handauflegen ganz oder teilweise unterbleiben sowie weitere Einzelheiten sind auch hier im Traugespräch zu erörtern und zu klären.

Trauzeugen

Trauzeugen sind heute bei einer Trauung nicht mehr nötig. Trotzdem ist es ein schöner Brauch, wenn sie – sofern Sie Trauzeugen haben – mit Ihnen gemeinsam in die Kirche einziehen und vielleicht rechts und links von Ihnen Platz nehmen.

Anmeldung

Bitte sprechen Sie zunächst den von Ihnen gewünschten Termin für Ihre Trauung mit Ihrer Gemeindepfarrerin/Ihrem Gemeindepfarrer ab. Nachdem Sie den Termin mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer abgesprochen haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro und lassen Sie dort vorab den Termin für die Kirche reservieren. Danach muss noch eine schriftliche Anmeldung der Trauung im Gemeindebüro erfolgen. Für die schriftliche Anmeldung benötigen wir Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten, weitere Unterlagen werden von uns nicht benötigt. Bitte nehmen Sie die schriftliche Anmeldung sehr rechtzeitig vor!

Download:  Anmeldung-Trauung

Bei auswärtigen Paaren, die in Schwelm getraut werden wollen, erlauben wir uns, einen Kostenbeitrag für die Traubibel (€ 15,--) zu erheben.

Ausschmückung der Kirche

Wenn Sie Blumenschmuck auf dem Altar oder auch im Altarraum wünschen, bitten wir Sie, selbst dafür zu sorgen.

Es ist sinnvoll, sich mit anderen Paaren, die mit Ihnen am selben Tag getraut werden, wegen der Ausschmückung der Kirche abzusprechen. Auskunft hierzu erteilt Ihnen das Gemeindebüro. Auf den Altartisch sollten nur Gestecke (keine Sträuße) gestellt werden. Sie verbleiben traditionsgemäß in der Kirche. Die Ausschmückung sollte spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der ersten Trauung vollendet sein. Sie können das Schmücken selbst vornehmen. Sie können aber auch eine Gärtnerei beauftragen. Wir bitten diejenigen, die die Ausschmückung vornehmen, sich rechtzeitig mit dem Küster zu verständigen (Sascha Petzold 0176 70605278). Am Montag hat unser Küster seinen freien Tag.

Blumenkinder

Vielen Paaren ist es eine vertraute Sitte, dass Kinder sie beim Ein- und Auszug aus der Kirche begleiten. Die Kinder tragen in der Regel ein Blumenkörbchen oder ein Biedermeiersträußchen.

Wir begrüßen diesen Brauch. Wir bitten Sie aber - wegen der Rutschgefahr und des schwer zu reinigenden Läufers - auf das Streuen von Blumenblüten zu verzichten.

Kirchenmusik

Die Kirchenmusikerinnen und -musiker unserer Gemeinde helfen mit, den Gottesdienst anlässlich Ihrer Trauung festlich auszugestalten. Dazu gehört ein Orgelstück zum Einzug und zum Auszug, das Begleiten der Gemeindelieder und eventuell ein Orgelstück nach der Trauhandlung.

Im Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin werden Sie über die Lieder sprechen, die bei Ihrer Trauung gesungen werden sollen. Für die besondere musikalische Gestaltung durch Instrumentalstücke, Sologesang oder einen Chor ist eine frühzeitige Absprache mit den Kirchenmusikern nötig.

Bei der Auswahl der Musik sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie haben hoffentlich Verständnis, wenn nicht alles, was Sie vielleicht aus Film- oder Fernsehhochzeiten kennen, zu einer evangelischen Trauung passt. Bei Fragen, die den musikalischen Rahmen Ihres Traugottesdienstes betreffen, wenden Sie sich bitte an unsere Kantorin Konstanze Pfeiffer, 02336 / 400337 oder 0176 / 40 43 06 77 oder per Mail an kirchenmusik-ck@versanet.de.

Trauspruch

Bei dem Trauspruch handelt es sich um ein Bibelwort, das Mut, Perspektive und Glaubensweisheit für ein Leben zu zweit zusprechen soll.

Brautpaare können sich an der Auswahl des Taufspruchs beteiligen. Als einen ausführlichen Ratgeber der Suche möchten wir Ihnen die Internetseite http://www.trauspruch.de nennen.

Reis streuen?

Reis ist ein Nahrungsmittel. Deswegen bitten wir Sie, auf das Streuen von Reis zu verzichten. Bitte unterrichten Sie auch Ihre Verwandten und Freunden.

Termine

Traugottesdienste sind im Prinzip an jedem Wochentag möglich, finden in der Regel aber freitags oder samstags statt. Feste Zeiten? In der Karwoche und in der Woche vor Totensonntag sind kirchliche Trauungen nicht gestattet.

Stammbuch

Damit wir den Eintrag über Ihre kirchliche Trauung in Ihrem Stammbuch vornehmen können, lassen Sie Ihr Stammbuch bitte nach der standesamtlichen Eheschließung zum Gemeindebüro, Potthoffstr. 40, 58332 Schwelm bringen oder übergeben Sie es der Pfarrerin / dem Pfarrer bei Ihrer Trauung.


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