1.221 Ertrunkene sind allein im Jahr 2019 im Mittelmeer registriert worden. Die tatsächliche Zahl der Toten dürfte aber darüber liegen, da nicht alle Fälle beobachtet und erfasst werden. Anlass für die Gründung des Bündnisses im Jahr 2019 war, dass es derzeit keine staatlich organisierte Seenotrettung auf dem Mittelmeer gibt und gleichzeitig zivile Seenotretterinnen und -retter an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert, sie z. T. sogar kriminalisiert werden.
Dementsprechend hat das Bündnis vier Forderungen formuliert, die sich an die Regierungen der EU-Länder richten (s.u.). Das Bündnis wird von mittlerweile mehreren hundert zivilgesellschaftlichen Institutionen getragen, wobei Gemeinden und Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie besonders zahlreich vertreten sind. U. a. sind der ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten, die Diakonie Mark-Ruhr sowie der CVJM Gevelsberg beigetreten. Mitinitiator der Gründung war die Evangelische Kirche Deutschlands, vertreten durch ihre Leitung, insbesondere den EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm.
Ebenfalls von der EKD unterstützt wird der Einsatz eines Rettungsschiffes, das – betrieben von einem Trägerverein und dem Verein „Sea Watch“ – möglichst bald in See stechen soll. Das ehemalige Forschungsschiff wurde im Januar ersteigert und wird aktuell für den Einsatz zur Seenotrettung umgewandelt. So ist z. B. die Einrichtung einer Krankenstation an Bord erforderlich. Für diese Arbeit hat die Kirchengemeinde Schwelm 1.000 Euro zur Verfügung gestellt und wird im März eine Kollekte diesem Zweck widmen. Wer die Arbeit darüber hinaus unterstützen möchte, kann das durch Spenden auf unten angegebenes Konto tun.
Trägerverein Gemeinsam Retten e.V.
IBAN: DE93 1006 1006 1111 1111 93
BIC: GENODED1KDB
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
Forderungen des Bündnisses United4Rescue
Pflicht zur Seenotrettung
Die Pflicht zur Seenotrettung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dies auf dem Mittelmeer gewährleisten.
Keine Kriminalisierung
Die zivile Seenotrettung darf nicht länger kriminalisiert oder behindert werden.
Faire Asylverfahren
Bootsflüchtlinge müssen an einen sicheren Ort gebracht werden, wo sie Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben. Dazu haben sich die europäischen Staaten verpflichtet. Das Non-Refoulement-Gebot ist zwingendes Völkerrecht: Menschen dürfen nicht zurück in Länder gebracht werden, wo ihnen Gefahr droht und sie rechtlos sind.
Sichere Häfen ermöglichen
Städte und Kommunen, die zusätzliche Schutzsuchende aufnehmen möchten, sollen diese Möglichkeit erhalten.
Mehr zum Bündnis unter https://www.united4rescue.com/